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Aktuelle amtliche Bekanntmachungen

Der Stadt Bad Doberan

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden hier im Internet
öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung  im Internet verfügbar ist.

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Stadt Bad Doberan. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage.

Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Die öffentliche Bekanntmachung mit ihren Rechtswirkungen erfolgt entsprechend der Festsetzungen in der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.

Bekanntmachungen