Zum Hauptinhalt springen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden hier im Internet
öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung  im Internet verfügbar ist.

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Stadt Bad Doberan. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage.

Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Die öffentliche Bekanntmachung mit ihren Rechtswirkungen erfolgt entsprechend der Festsetzungen in der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.

Bekanntmachungen

  • Februar 2025
  • Januar 2025
    • Öffentliche Bekanntmachung Gewässerschau 2025 - ( 28.01.2025 )

      Weiterlesen …

    • Öffentliche Bekanntmachung Veröffentlichung der Spendenberichte der Jahre 2019–2023 - ( 28.01.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Stadt Bad Doberan über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen - ( 23.01.2025 )

      Weiterlesen …

    • Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V - Ordnungsverfügung Altauto - ( 13.01.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Gebührensatzung für die Sondernutzung in der Stadt Bad Doberan - ( 07.01.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Festsetzung Gebühr Wasser- und Bodenverband 2025 - ( 06.01.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Festsetzung Straßenreinigungsgebühr 2025 - ( 06.01.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Festsetzung Hundesteuer 2025 - ( 06.01.2025 )

      Weiterlesen …

  • Dezember 2024
    • Bekanntmachung der Hebesatzsatzung der Stadt Bad Doberan - ( 12.12.2024 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan vom 09.12.2024 - ( 12.12.2024 )

      Weiterlesen …

Der Bürgerbeauftragte kommt am 6. März 2025 nach Bad Doberan

Anmeldungen für den Sprechtag sind jetzt möglich

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpornmern, Dr. Christian Frenzel, wird arn 06. März 2025 einen Sprechtag in Bad Doberan durchführen. Er wird sich vor Ort den Fragen der Bürgerinnen und Bürger stellen und Anregungen, Bitten und Beschwerden entgegennehmen.

Für den Sprechtag bitten wir um telefonische Anmeldung im Büro in Schwerin, Telefon 0385 525-2709. Ein Terminwunsch kann auch über das Kontaktformular auf der Homepage des Bürgerbeauftragten übermittelt werden.

Der Bürgerbeauftragte kann helfen, wenn es Probleme mit der öffentlichen Verwaltung im Land gibt. Auch in sozialen Angelegenheiten wird beraten und unterstützt; Anliegen der Menschen rnit Behinderung sind dabei ein besonderer Schwerpunkt. Eingaben zur Landespolizei sind ebenfalls möglich.

Irn persönlichen Gespräch beim Sprechtag lassen sich Anliegen oft leichter und besser darlegen als schriftlich oder am Telefon. Der Bürgerbeauftragte prüft dann, unterstützt von den Fachleuten seines Teams, ob und wie Unterstützung und Hilfe gegeben werden können.

Hilfreich ist es, wenn Unterlagen - wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden - zum Termin mitgebracht werden.

Der Bürgerbeauftragte ist Verfassungsorgan und übt sein Amt unabhängig aus. Nicht beraten werden darf in privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Einzelpersonen, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begehrt wird.

Der Bürgerbeauftragte Dr. Christian Frenzel, von Haus aus Jurist, ist seit dem 1. März 2024 im Amt und führt regelmäßig Sprechtage im ganzen Land durch.

Schloßstraße 8
19053 Schwerin

Telefon: + 49 385 525-2709
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefax: + 49 385 525-2744
Internet: www.buergerbeauftragter-mv.de