Schriftgröße

Kontrast

Vorlesen

Mauszeiger-Vorlesen

Lautstärke

Zur Barrierefreiheit-Seite
Zum Hauptinhalt springen

Aktuelle amtliche Bekanntmachungen

Der Stadt Bad Doberan

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Doberan, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden hier im Internet
öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung  im Internet verfügbar ist.

Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Stadt Bad Doberan. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage.

Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

Die öffentliche Bekanntmachung mit ihren Rechtswirkungen erfolgt entsprechend der Festsetzungen in der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan.

Bekanntmachungen

  • November 2025
    • Erste Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan - ( 05.11.2025 )

      Weiterlesen …

  • Oktober 2025
    • Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Bad Doberan (Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Bad Doberan) - ( 30.10.2025 )

      Weiterlesen …

    • Öffentliche Bekanntmachung Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan über die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und die Entlastung gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - ( 30.10.2025 )

      Weiterlesen …

    • Erste Änderungssatzung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Doberan - ( 14.10.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl 2025 - ( 09.10.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung eines Mandatsübergangs in der Stadtvertreterversammlung-01 - ( 09.10.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung Zwangsvollstreckung 02-25 - ( 06.10.2025 )

      Weiterlesen …

  • September 2025
    • Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Bürgermeisterwahl - ( 29.09.2025 )

      Weiterlesen …

    • Regionales Raumentwicklungsprogramm - ( 25.09.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung zur Offenlegung zum Babauungsplan Nr. 43 - ( 11.09.2025 )

      Weiterlesen …

    • Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterwahl in der Stadt Bad Doberan am 28.09.2025 - ( 10.09.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Stellplatzsatzung - ( 10.09.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Stellplatzablösesatzung - ( 10.09.2025 )

      Weiterlesen …

  • August 2025
    • Bekanntmachung der Stadt Bad Doberan über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters am 28.09.2025 - ( 14.08.2025 )

      Weiterlesen …

    • Zwangsversteigerung - ( 11.08.2025 )

      Weiterlesen …

  • Juli 2025
    • Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl 2025 - ( 17.07.2025 )

      Weiterlesen …

    • Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses-GWA-1 - ( 03.07.2025 )

      Weiterlesen …

  • Mai 2025
    • Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Kommunalen Wärmeplanung mit Bitte um Stellungnahme bis zum 30.06.2025 - ( 28.05.2025 )

      Weiterlesen …

    • Spendenbericht 2024 - ( 14.05.2025 )

      Weiterlesen …

    • Marktanalyse/Machbarkeitsstudie Schwimmhalle Bad Doberan - ( 05.05.2025 )

      Weiterlesen …

Der Bürgerbeauftragte kommt am 9. September 2025 nach Bad Doberan
Bürgerbeauftragter MV

Der Bürgerbeauftragte kommt nach Bad Doberan

Anmeldungen für den Sprechtag sind jetzt möglich

Der Stellvertreter des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Stefan Heidig, wird am 9. September 2025 einen Sprechtag in Bad Doberan durchführen. Er wird sich vor Ort den Fragen der Bürgerinnen und Bürger stellen und Anregungen, Bitten und Beschwerden entgegennehmen.

Für den Sprechtag bitten wir um telefonische Anmeldung im Büro in Schwerin, Telefon 0385 5252709. Ein Terminwunsch kann auch über das Kontaktformular www.buergerbeauftragter-mv.de übermittelt werden. Auch außerhalb der Sprechtage können sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit per Telefon und über das Internet an den Bürgerbeauftragten und sein Team wenden.

Der Bürgerbeauftragte kann helfen, wenn es Probleme mit der öffentlichen Verwaltung im Land gibt. Auch in sozialen Angelegenheiten wird beraten und unterstützt; Anliegen der Menschen mit Behinderung sind dabei ein besonderer Schwerpunkt. Eingaben zur Landespolizei sind ebenfalls möglich.

Im persönlichen Gespräch beim Sprechtag lassen sich Anliegen oft leichter und besser darlegen als schriftlich oder am Telefon.  Der Bürgerbeauftragte prüft dann, unterstützt von den Fachleuten seines Teams, ob und wie Unterstützung und Hilfe gegeben werden können.

Hilfreich ist es, wenn Unterlagen - wie Bescheide und Schriftwechsel mit den Behörden - zum Termin mitgebracht werden.

Der Bürgerbeauftragte ist Verfassungsorgan und übt sein Amt unabhängig aus. Nicht beraten werden darf in privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Einzelpersonen, wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist oder die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung begehrt wird.

Der Bürgerbeauftragte Dr. Christian Frenzel, von Haus aus Jurist, ist seit dem 1. März 2024 im Amt und führt regelmäßig Sprechtage im ganzen Land durch.

 

V. i. S. d. P. Dr. Christian Frenzel
Schloßstraße 8 - Telefon: + 49 385 525-2709  - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
19053 Schwerin - Telefax: + 49 385 525-2744 - lnternet: www.buergerbeauftragter-mv.de
Mitglied in der Arbeitsgerneinschaft der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragten Deutschlands