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Bau-Turbo: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauvoranfrage „Neubau von drei Einfamilienhäusern“

Bau-Turbo: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauvoranfrage „Neubau von drei Einfamilienhäusern“

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 36a Abs. 2 BauGB zur Bauvoranfrage: „Neubau von drei Einfamilienhäusern “, OT Vorder Bollhagen, Hauptstraße 37 - 41, 18209 Bad Doberan

Für das Grundstück in der Gemarkung Vorder Bollhagen, Flur 1, Teilflächen aus Flurstück 100/27 wird im Rahmen einer Bauvoranfrage die Errichtung von drei Einfamilienhäusern beantragt.

Das Vorhaben befindet sich weder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 BauGB noch im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und wäre nach bisherigem Baurecht nicht genehmigungsfähig.

Gemäß § 246e BauGB kann mit Zustimmung der Gemeinde bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 von den Vorschriften des Baugesetzbuches oder den aufgrund dieses Gesetzbuchs erlassenen Vorschriften abgewichen werden, wenn die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und einem der folgenden Vorhaben dient:

  1. der Errichtung Wohnzwecken dienender Gebäude,
  2. der Erweiterung, Änderung oder Erneuerung zulässigerweise errichteter Gebäude, wenn hierdurch neue Wohnungen geschaffen oder vorhandener Wohnraum wieder nutzbar wird, oder
  3. der Nutzungsänderung zulässigerweise errichteter baulicher Anlagen zu Wohnzwecken, einschließlich einer erforderlichen Änderung oder Erneuerung.

Die Gemeinde erteilt die Zustimmung, wenn das Vorhaben mit ihren Vorstellungen und der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist. Die Gemeinde kann der betroffenen Öffentlichkeit vor der Entscheidung über die Zustimmung, die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum geplanten Vorhaben geben.

Die Stadt Bad Doberan gibt der Öffentlichkeit gemäß § 36a Abs. 2 BauGB Gelegenheit, sich zu o.g. Bauvorhaben zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der Zeit

vom 11. September 2026 bis einschließlich 12. Oktober 2026

statt.

Während dieses Zeitraums können Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgegeben werden.

Diese können insbesondere elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , schriftlich an Stadt Bad Doberan, Severinstraße 6, 18209 Bad Doberan oder Fax: 038203 / 915-209, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

  • Antragsunterlagen

  • Teilnahmebedingungen

    Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für alle öffentlichen Institutionen und Bürgerinnen und Bürger Bad Doberans die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bauvorhaben abzugeben.

    Sofern eine Rückmeldung gewünscht wird, müssen entsprechende Kontaktdaten (Name, Vorname, Mailadresse) angegeben werden.

    Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und anonymisiert im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.

  • Datenschutzerklärung

    Neben den Angaben der Datenschutzerklärung der Stadt Bad Doberan, gelten für diese Beteiligung im Konkreten folgende Datenschutzhinweise:

    Die abgegeben Stellungnahmen sind nicht öffentlich sichtbar. Sie können nur von der "planungsverantwortlichen Stelle" (s. Kontakt) eingesehen und ausgewertet werden.

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