Sondernutzung
Soweit dem öffentlichen Verkehr und der öffentlichen Nutzung gewidmete Straßen - hierzu gehören auch die Gehwege -, Wege, Plätze und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus beansprucht werden, bedarf die Nutzung dieser Flächen einer Sondernutzungserlaubnis. Gemeingebrauch - und damit erlaubnisfrei - ist das jedermann zustehende öffentliche Recht, eine öffentliche Straße im Rahmen der Widmung ohne besondere Zulassung zu Zwecken des Verkehrs zu nutzen.
Das Nähere regelt die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Doberan.
In der Anlage zur Satzung sind auch die für die Sondernutzung anfallenden Gebühren festgelegt.
Anträge auf vorübergehende Sondernutzung können mit dem nachfolgenden Formular gestellt werden. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es unterschrieben zurück an die Stadt Bad Doberan, SB Sondernutzung.
Formulare
Antrag Sondernutzung - Antrag vorübergehende Sondernutzung
Antrag Sondernutzung Umzüge/Baustellen - Antrag Sondernutzung Umzüge/Baustellen
Rechtsgrundlagen
Navigation
Kontakt Sondernutzung
Ansprechpartner:
Herr Zimmermann
Raum: 0.09
038203 - 915-276
038203 - 915-209
Öffnungszeiten
Mo | geschlossen |
Di | 09:00-12:00 / 13:30-15:30 |
Mi | 09:00-12:00 |
Do | 09:00-12:00 / 13:30-17:00 |
Fr | geschlossen |
Bitte beachten Sie zu abweichenden Öffnungszeiten auch die Hinweise unter Aktuelles.