Die für die Stadt Bad Doberan geltenden
- Hinweise und Bekanntmachungen zur Stimmabgabe mittels Briefwahl sowie der
- Zuschnitt der Wahlbezirke in der Stadt Bad Doberan mit den dazugehörigen
- Wahlräumen
Hier werden auch die Ergebnisse der jeweils aktuellen wie auch der zurückliegenden Wahlen eingestellt.
Die nächste Wahl "Wahl des 9. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern" findet am 20.09.2026 statt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.laiv-mv.de/Wahlen/Landtagswahlen/2026/
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Landtagswahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Es enthält Familienname und Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Wahlberechtigten. Nur wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie an der Wahl teilnehmen.
In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 37. Tag (Stichtag) vor der Landtagswahl (Freitag, 14. August 2026) bei der Meldebehörde für eine alleinige Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sind.
Spätestens am 22. Tag vor der Wahl (Samstag, 29. August 2026) werden Sie mit der Wahlbenachrichtigung über Ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl Sie davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindewahlbehörde aufnehmen. Diese wird prüfen, ob für Sie eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt.
Das Wählerverzeichnis liegt vom 20. bis 16. Tag vor der Landtagswahl (vom 31. August bis zum 4. September 2026) öffentlich zur Einsichtnahme bei der Stadt Bad Doberan aus.
Wenn Sie vor der Aufstellung des Wählerverzeichnisses (14. August 2026) nach Mecklenburg-Vorpommern gezogen sind, sich aber nach diesem Stichtag bei der Meldebehörde für eine Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern anmelden, werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen. In diesem Fall können Sie sich bis zum 23. Tag vor der Wahl (also bis zum 28. August 2026) in das Wählerverzeichnis Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde eintragen lassen. Der Antrag ist schriftlich unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift bei der Gemeindewahlbehörde zu stellen.
Ebenso können Sie, sofern Sie wohnsitzlos sind und sich sonst in Mecklenburg-Vorpommern gewöhnlich aufhalten, einen Antrag mithilfe unten angefügtem Formular auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie nach dem 14. August 2026 innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns umgezogen, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Gemeinde eingetragen. Auf die Möglichkeit der Wahlteilnahme per Briefwahl wird hingewiesen.
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Wohnungslose
