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A1080 - Informationen zur Bundestagswahl

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Sie erhalten in der Zeit spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung, mit der Ihnen Ihre Wahlberechtigung mit Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer sowie sowie der Ort Ihres Wahlraumes bekannt gemacht wird.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, mit dem Sie an der Briefwahl teilnehmen können. Wenn Sie dies möchten, senden Sie uns den unterschriebenen Antrag zu. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen. Sie können den Antrag auch in den Hausbriefkasten des Rathauses werfen oder im Wahlbüro im Rathaus, Raum 1.22 (1. OG) abgeben. Das Wahlbüro ist ab dem 03.02.2025 geöffnet und barrierefrei erreichbar. 

Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 07:00 bis 12:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr nur am 21.02. auch von 12:00 bis 15:00 Uhr

Sie können dann auch direkt im Wahlbüro wählen und ersparen sich so den Postweg.

Es ist ebenfalls möglich, den Antrag vorzugsweise

  • per E-Mail  an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder
  • hilfsweise per Fax an 038203 /915-209

zu stellen.  Geben Sie in diesem Fall bitte Namen, Vornamen, Adresse und den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung stehenden Wahlbezirk mit Wählerverzeichnisnummer an.

Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als an Ihre Wohnanschrift gesendet werden, geben Sie bitte auch die abweichende Versandanschrift vollständig an.

Hinweis: Aufgrund der teilweise verkürzten Fristen kann es sein, dass uns am 03.02.2025 die Stimmzettel noch nicht zur Verfügung stehen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Wahl direkt im Wahlbüro kann natürlich erst dann erfolgen, wenn uns alle Unterlagen zur Verfügung stehen.

Wir Informieren an dieser Stelle, sobald dies der Fall ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite zur Wahl unter Hinweise und Bekanntmachungen.

A1050 - Öffnungszeiten des Rathauses

Für Sprechtage der Verwaltung im Rathaus gelten die nachfolgenden Zeiten:

Montag nicht geöffnet
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr
Freitag nicht geöffnet

Natürlich haben Bürgerinnen und Bürger in begründeten Ausnahmefällen auch weiterhin die Möglichkeit,
außerhalb der Sprechzeiten, in der Regel aber an den Sprechtagen, Termine zu vereinbaren.

Diese müssen im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit dem/der entsprechenden Sachbearbeiter/in abgestimmt werden.


A1040 - Zutrittsregelung zum Rathaus der Stadt Bad Doberan

Liebe Besucherinnen und Besucher,

das Rathaus ist an den Öffnungstagen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) sowie bei öffentlichen Veranstaltungen außerhalb dieser Öffnungszeiten für den Besuchsverkehr ohne Einschränkungen geöffnet.


 

A1010 - Amtliche Bekanntmachungen

A1010 Amtliche Bekanntmachungen

Die Informationen zu

  • amtlichen Bekanntmachungen zu Satzungen, Verordnungen und sonstigen ortsrechtlichen Normen der Stadt Bad Doberan, zu Wahlangelegenheiten und Bekanntmachungen Dritter, zu denen die Stadt Bad Doberan rechtlich verpflichtet ist, sowie der
  • Bekanntmachungen zu Einladungen zu den Sitzungen der städtischen Gremien

finden Sie auf den entsprechenden Seiten.


Die Rechtswirkung öffentlicher Bekanntmachungen wird durch Bekanntmachung im Internet bewirkt, mit Ausnahme der Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, diese werden durch Aushang in den Schaukästen der Stadt Bad Doberan bewirkt.

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