AKTUELLES
Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.
Sie erhalten in der Zeit spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung, mit der Ihnen Ihre Wahlberechtigung mit Wahlbezirk und Wählerverzeichnisnummer sowie sowie der Ort Ihres Wahlraumes bekannt gemacht wird.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, mit dem Sie an der Briefwahl teilnehmen können. Wenn Sie dies möchten, senden Sie uns den unterschriebenen Antrag zu. Sie erhalten dann die Briefwahlunterlagen. Sie können den Antrag auch in den Hausbriefkasten des Rathauses werfen oder im Wahlbüro im Rathaus, Raum 1.22 (1. OG) abgeben. Das Wahlbüro ist ab dem 03.02.2025 geöffnet und barrierefrei erreichbar.
Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 07:00 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 07:00 bis 12:00 Uhr | nur am 21.02. auch von 12:00 bis 15:00 Uhr |
Sie können dann auch direkt im Wahlbüro wählen und ersparen sich so den Postweg.
Es ist ebenfalls möglich, den Antrag vorzugsweise
zu stellen. Geben Sie in diesem Fall bitte Namen, Vornamen, Adresse und den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung stehenden Wahlbezirk mit Wählerverzeichnisnummer an.
Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift als an Ihre Wohnanschrift gesendet werden, geben Sie bitte auch die abweichende Versandanschrift vollständig an.
Hinweis: Aufgrund der teilweise verkürzten Fristen kann es sein, dass uns am 03.02.2025 die Stimmzettel noch nicht zur Verfügung stehen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Wahl direkt im Wahlbüro kann natürlich erst dann erfolgen, wenn uns alle Unterlagen zur Verfügung stehen.
Wir Informieren an dieser Stelle, sobald dies der Fall ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Seite zur Wahl unter Hinweise und Bekanntmachungen.
Diese Website beinhaltet den Bereich der Stadtverwaltung Bad Doberan.
Die Website des touristischen Bereichs erreichen Sie wie bisher unter
www.bad-doberan-heiligendamm.de
Für Sprechtage der Verwaltung im Rathaus gelten die nachfolgenden Zeiten:
Montag | nicht geöffnet |
Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr |
Freitag | nicht geöffnet |
Natürlich haben Bürgerinnen und Bürger in begründeten Ausnahmefällen auch weiterhin die Möglichkeit,
außerhalb der Sprechzeiten, in der Regel aber an den Sprechtagen, Termine zu vereinbaren.
Diese müssen im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit dem/der entsprechenden Sachbearbeiter/in abgestimmt werden.
Liebe Besucherinnen und Besucher,
das Rathaus ist an den Öffnungstagen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) sowie bei öffentlichen Veranstaltungen außerhalb dieser Öffnungszeiten für den Besuchsverkehr ohne Einschränkungen geöffnet.
Die Stadt Bad Doberan versteigert Fundsachen über die Plattform www.zoll-auktion.de .Neben den Fundsachen werden hier auch ausgemusterte Betriebsgegenstände der Stadt Bad Doberan angeboten.
Die Informationen zu
finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
Die Rechtswirkung öffentlicher Bekanntmachungen wird durch Bekanntmachung im Internet bewirkt, mit Ausnahme der Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, diese werden durch Aushang in den Schaukästen der Stadt Bad Doberan bewirkt.