Einwohnermeldeamt
Unser Einwohnermeldeamt können Sie zu den Sprechzeiten ohne Termin besuchen.
Dienstleistungen:
- Ausstellung von Meldebescheinigungen – einfach oder erweitert
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften, keine Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde usw.)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Beantragung von Führungszeugnissen - nur persönlich zu beantragen – (bei erweiterten Führungszeugnissen ist ein Aufforderungsschreiben notwendig)
- Ausgabe der Steueridentifikationsnummer
- Ausstellung von Dokumenten
- Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung und Statuswechsel
Anmeldung/ Ummeldung: - Wohnungsgeberbescheinigung (stellt der Vermieter aus)
Hauptwohnsitz - Personalausweis und wenn vorhanden Reisepass
Nebenwohnsitz - bei minderjährigen Kindern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, welches bei der
Anmeldung nicht anwesend ist, oder bei alleiniger
Sorge eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
- Geburtsurkunde der Kinder sofern kein Dokument
vorhanden ist (gilt nur bei Anmeldung)
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach § 17 Abs. 1 innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Abmeldung:
Bei Umzügen im Inland ist eine Abmeldung beim letzten Wohnort nicht erforderlich.
Notwendig ist es bei den Vorgängen:
- Abmeldung ins Ausland
- Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
- Abmeldung ohne festen Wohnsitz (ohne Bezug einer neuen Wohnung im Inland)
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Personalausweis/ Reisepass/ vorläufiger Personalausweis/ vorläufiger Reisepass:
- Aktuelles Dokument- gerne auch Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Bei Kindern die keine Dokumente besitzen, ist die Geburtsurkunde mitzubringen
- Ein Foto kann vor Ort erstellt werden oder Sie bringen einen QR-Code mit
- bei minderjährigen Kindern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, welches bei der Beantragung nicht anwesend ist, oder bei alleiniger Sorge eine Negativbescheinigung des Jugendamtes
Jede Person, die ein Dokument beantragt, muss persönlich anwesend sein!
Aktuelle Gebühren:
Personalausweis unter 24 Jahre 27,60 €
Personalausweis über 24 Jahre 46,00 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Reisepass unter 24 Jahre 37,50 €
Reisepass übe 24 Jahre 70,00 €
Vorläufiger Reisepass 26,00 €
Expressreisepass unter 24 Jahre 69,50 €
Expressreisepass über 24 Jahre 102,00 €
Übersicht Formulare:
- Abmeldeformular Nebenwohnsitz
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
- Einverständnis zur Ausstellung eines Dokumentes für Minderjährige
- Erklärung beim Umzug eines minderjährigen Kindes
- Vollmacht Abholung Dokumente
- Wohnungsgeberbescheinigung
Navigation
Kontakt Einwohnermeldeamt
Ansprechpartner:
Frau Zöllkau
Raum: 0.06
038203 - 915-252
038203 - 915-299
Frau D. Schmidt
Raum: 0.05
038203 - 915-253
038203 - 915-299
Öffnungszeiten
| Mo | geschlossen |
| Di | 09:00-12:00 / 13:30-15:30 |
| Mi | 09:00-12:00 |
| Do | 09:00-12:00 / 13:30-17:00 |
| Fr | geschlossen |
Bitte beachten Sie zu abweichenden Öffnungszeiten auch die Hinweise unter Aktuelles.
