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Einwohnermeldeamt

Unser Einwohnermeldeamt können Sie zu den Sprechzeiten ohne Termin besuchen.

 

Dienstleistungen:

  • Ausstellung von Meldebescheinigungen – einfach oder erweitert
  • Untersuchungsberechtigungsscheine
  • Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften, keine Beglaubigung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Sterbeurkunde usw.)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Beantragung von Führungszeugnissen - nur persönlich zu beantragen – (bei erweiterten Führungszeugnissen ist ein Aufforderungsschreiben notwendig)
  • Ausgabe der Steueridentifikationsnummer
  • Ausstellung von Dokumenten
  • Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung und Statuswechsel                       

 

Anmeldung/ Ummeldung:               - Wohnungsgeberbescheinigung (stellt der Vermieter aus)

Hauptwohnsitz                                   - Personalausweis und wenn vorhanden Reisepass           

Nebenwohnsitz                                  - bei minderjährigen Kindern die Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, welches bei der

                                                            Anmeldung nicht anwesend ist, oder bei alleiniger

                                                            Sorge eine Negativbescheinigung des Jugendamtes

- Geburtsurkunde der Kinder sofern kein Dokument   

   vorhanden ist (gilt nur bei Anmeldung)

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach § 17 Abs. 1 innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

 

Abmeldung:

Bei Umzügen im Inland ist eine Abmeldung beim letzten Wohnort nicht erforderlich.

Notwendig ist es bei den Vorgängen:

  • Abmeldung ins Ausland
  • Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
  • Abmeldung ohne festen Wohnsitz (ohne Bezug einer neuen Wohnung im Inland)

Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

 

Personalausweis/ Reisepass/ vorläufiger Personalausweis/ vorläufiger Reisepass:

 

  • Aktuelles Dokument- gerne auch Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • Bei Kindern die keine Dokumente besitzen, ist die Geburtsurkunde mitzubringen
  • Ein Foto kann vor Ort erstellt werden oder Sie bringen einen QR-Code mit
  • bei minderjährigen Kindern die Vollmacht des      sorgeberechtigten Elternteils, welches bei der Beantragung nicht anwesend ist, oder bei alleiniger Sorge eine Negativbescheinigung des Jugendamtes

Jede Person, die ein Dokument beantragt, muss persönlich anwesend sein!

 

Aktuelle Gebühren:

Personalausweis unter 24 Jahre                                                   27,60 €

Personalausweis über 24 Jahre                                                    46,00 €

Vorläufiger Personalausweis                                                         10,00 €

Reisepass unter 24 Jahre                                                               37,50 €          

Reisepass übe 24 Jahre                                                                 70,00 €

Vorläufiger Reisepass                                                                     26,00 €

Expressreisepass unter 24 Jahre                                                  69,50 €

Expressreisepass über 24 Jahre                                                 102,00 €

 

Übersicht Formulare:

Navigation

Kontakt Einwohnermeldeamt

Ansprechpartner:

Frau Zöllkau
Raum: 0.06
038203 - 915-252
038203 - 915-299


Frau D. Schmidt
Raum: 0.05
038203 - 915-253
038203 - 915-299

Öffnungszeiten

Mo geschlossen
Di 09:00-12:00 / 13:30-15:30
Mi 09:00-12:00
Do 09:00-12:00 / 13:30-17:00
Fr geschlossen

Bitte beachten Sie zu abweichenden Öffnungszeiten auch die Hinweise unter Aktuelles.