Lärmaktionsplan 2016
Lärmaktionsplan Bad Doberan
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie) und des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974, neugefasst durch Bekanntmachung vom 17.05.2013, zuletzt geändert durch Art. 76 V. vom 31.08.2015 ist die Stadt Bad Doberan aufgefordert, dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) über die Erfüllung der Aufgaben aus der Lärmminderungsplanung vom Januar 2016 sowie ggf. geänderter Lärmbedingungen Bericht zu erstatten.
Ziel dieser Lärmaktionsplanung ist die Vermeidung bzw. Verringerung des Umgebungslärmes für die Bewohner in der Stadt Bad Doberan. Die mit der Lärmkartierung des LUNG M-V 2017 identifizierten Lärmquellen wurden verglichen mit denen der Kartierung 2013 (Grundlage für den Lärmaktionsplan 01/2016). Es konnten keine markanten Veränderungen bei den Lärmquellen festgestellt werden. Daher wurde der Stadtvertretung empfohlen, den bestehenden Lärmaktionsplan zu bestätigen, was in der Stadtvertreterversammlung am 28.05.2018 mit Beschlussnummer 034/18 erfolgte. Damit werden die Ziele zur Lärmminderung, wie im aktualisierten Maßnahmeplan dargestellt, weiter verfolgt.
Der Lärmaktionsplan kann nachfolgend heruntergeladen werden:
Die Gemeinden sind verpflichtet, die Pläne regelmäßig zu aktualisieren.
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise und Anregungen schriftlich oder per Mail dafür entgegen:
Stadt Bad Doberan
Severinstraße 6
18209 Bad Doberan