Elektronischer Rechnungseingang

Sehr geehrte Auftragnehmer,

die Stadt Bad Doberan ist als öffentlicher Auftraggeber seit dem 21.06.2021 gemäß § 3 Abs. 3 E-Rechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE).

Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.

Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.

Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt Bad Doberan enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Bitte fügen Sie der elektronischen Rechnung zusätzlich die Rechnung in Form einer PDF-Datei bei.

Die Leitweg-ID unserer Behörde lautet:

13072006-K000-36

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: