Sondernutzung

Sondernutzung

Soweit dem öffentlichen Verkehr und der öffentlichen Nutzung gewidmete Straßen - hierzu gehören auch die Gehwege -, Wege, Plätze und Anlagen über den Gemeingebrauch hinaus beansprucht werden, bedarf die Nutzung dieser Flächen einer Sondernutzungserlaubnis. Gemeingebrauch - und damit erlaubnisfrei - ist das jedermann zustehende öffentliche Recht, eine öffentliche Straße im Rahmen der Widmung ohne besondere Zulassung zu Zwecken des Verkehrs zu nutzen.

Das Nähere regelt die Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Doberan.

In der Anlage zur Satzung sind auch die für die Sondernutzung anfallenden Gebühren festgelegt.

Anträge auf vorübergehende Sondernutzung können mit dem nachfolgenden Formular gestellt werden. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es unterschrieben zurück an die Stadt Bad Doberan, SB Sondernutzung.

Formulare

Antrag Sondernutzung  - Antrag vorübergehende Sondernutzung

Antrag Sondernutzung Umzüge/Baustellen  - Antrag Sondernutzung Umzüge/Baustellen

Rechtsgrundlagen

Sondernutzungssatzung

Sondernutzungsgebührensatzung