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Bekanntmachung Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 42

Nachrichtliche Bekanntmachung. Die Bekanntmachung mit seinen Rechtswirkungen erfolgt entsprechend der Regelung in der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan durch Aushang in den amtlichen Bekanntmachungskästen.

Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 42