Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Stadt Bad Doberan erstellt derzeit eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ziel des Lärmaktionsplans ist es, bestehende Lärmbelastungen zu analysieren, Maßnahmen zur Minderung zu entwickeln und die Lärmsituation für die Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.
Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der strategischen Lärmkarten gemäß § 47c BImSchG, welche von den zuständigen Landesbehörden erstellt wurden. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr sowie auf besonders lärmbelasteten Gebieten.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und Anregungen oder Hinweise zu den vorgesehenen Maßnahmen einzubringen.
Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise können während der Auslegungsfrist schriftlich oder elektronisch an folgende Adresse übermittelt werden:
Stadt Bad Doberan
Severinstr. 6 18209 Bad Doberan
038203 / 915-287
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren geprüft und fließen in die Erstellung des finalen Lärmaktionsplans ein.
Bad Doberan, den 23.06.2025
SB Stadtsanierung und Hochbau
Stadtverwaltung Bad Doberan
Bekanntmachung im Internet | 23.06.2025 |