Öffentliche Bekanntmachung Veröffentlichung der Spendenberichte der Jahre 2019–2023
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer
Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Über die angenommenen Spenden hat die Gemeinde jährlich einen Bericht zu erstellen, in
welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.
Der Bericht ist der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden und der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen.
Spendenbericht 2019
Spendenbericht 2020
Spendenbericht 2021
Spendenbericht 2022
Spendenbericht 2023