Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V - Ordnungsverfügung Altauto
Bekanntmachungsform laut Hauptsatzung: | Internet |
Bekannt gemacht am: | 13.01.2025 |
Rechtswirksam am: | 15.01.2025 |
Sehr geehrter Herr Piorkowski,
1. Hiermit ordne ich an, dass der PKW Audi A4 Avant mit abgemeldetem amtlichen Kennzeichen SZ-JR 4652 bis zum 27.01.2025 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen ist.
2. Sollte dieser Aufforderung nicht innerhalb der gegebenen Frist nachgekommen werden, drohe ich Ihnen die Ersatzvornahme durch die Stadt Bad Doberan an. Sollte es zur Ersatzvornahme kommen, sind die Kosten in voraussichtlicher Höhe von 250€ von Ihnen zu tragen. Der PKW wird der umweltgerechten Verwertung zugeführt.
3. Zudem wird bei notwendiger Ersatzvornahme eine Verwaltungsgebühr von 76,50€ erhoben.
Der gesamte Verwaltungsakt kann im Rathaus der Stadt Bad Doberan, Severinstraße 6, 18209 Bad Doberan im Zimmer 1.10 bei Herrn Günther eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadt Bad Doberan, Severinstraße 6, 18209 Bad Doberan eingereicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr Günther
SB Sicherheit und Ordnung