Zum Hauptinhalt springen

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V - Ordnungsverfügung Altauto

 

Bekanntmachungsform laut Hauptsatzung:  Internet
Bekannt gemacht am:  13.01.2025
Rechtswirksam am:   15.01.2025

 

Sehr geehrter Herr Piorkowski,

1. Hiermit ordne ich an, dass der PKW Audi A4 Avant mit abgemeldetem amtlichen Kennzeichen SZ-JR 4652 bis zum 27.01.2025 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen ist.

2. Sollte dieser Aufforderung nicht innerhalb der gegebenen Frist nachgekommen werden, drohe ich Ihnen die Ersatzvornahme durch die Stadt Bad Doberan an. Sollte es zur Ersatzvornahme kommen, sind die Kosten in voraussichtlicher Höhe von 250€ von Ihnen zu tragen. Der PKW wird der umweltgerechten Verwertung zugeführt.

3. Zudem wird bei notwendiger Ersatzvornahme eine Verwaltungsgebühr von 76,50€ erhoben.

Der gesamte Verwaltungsakt kann im Rathaus der Stadt Bad Doberan, Severinstraße 6, 18209 Bad Doberan im Zimmer 1.10 bei Herrn Günther eingesehen werden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Stadt Bad Doberan, Severinstraße 6, 18209 Bad Doberan eingereicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Herr Günther

SB Sicherheit und Ordnung